Reise- und Geschäftsbedinungen

Reise- und Geschäftsbedingungen

Stand: 2026

Die nachfolgenden Reisebedingungen gelten für alle Pauschalreiseverträge zwischen der Vegan Travel UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „Vegan Travel“ oder „Veranstalter“) und dem Reisenden.

1. Abschluss des Pauschalreisevertrages, Anmeldung von Mitreisenden

1.1 Mit der Reiseanmeldung bietet der Kunde Vegan Travel den Abschluss eines Pauschalreisevertrages verbindlich an. Dies kann schriftlich, mündlich, telefonisch oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Online-Buchungsformular auf der Website) erfolgen.

1.2 Grundlage des Angebots sind die jeweilige Reiseausschreibung mit allen darin enthaltenen Detailinformationen, diese Reisebedingungen sowie die dem Kunden vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellten gesetzlichen Vorabinformationen (insbesondere das gesetzliche Formblatt nach § 651a BGB). Reisevermittler sind nicht befugt, abweichende Vereinbarungen zu treffen oder Garantien abzugeben.

1.3 Der Anmelder haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, die er in der Buchung anmeldet, wie für seine eigenen Verpflichtungen, sofern er diese Pflicht durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.4 Der Vertrag kommt ausschließlich mit dem Zugang der verbindlichen Buchungsbestätigung/Rechnung durch Vegan Travel zustande. Die automatische Eingangsbestätigung im Internet stellt noch keine Annahme des Reisevertrages dar.

1.5 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, liegt ein neues Angebot von Vegan Travel vor, an das Vegan Travel für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb dieser Frist durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder vollständige Zahlung annimmt.

1.6 Widerrufsbelehrung: Vegan Travel weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen, die im Fernabsatz (Online, E-Mail, Telefon) abgeschlossen wurden, kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht. Es gelten ausschließlich die gesetzlichen und vertraglichen Rücktritts- und Kündigungsrechte nach Ziffer 5.

2. Bezahlung & Sicherungsschein (Insolvenzabsicherung)

2.1 Vegan Travel hat zur Absicherung der Kundengelder die gesetzlich vorgeschriebene Insolvenzversicherung abgeschlossen. Zahlungen auf den Reisepreis dürfen nur gegen Aushändigung des gesetzlichen Sicherungsscheins im Sinne des § 651r BGB gefordert und angenommen werden. Der Sicherungsschein ist der Reisebestätigung/Rechnung beigefügt.

2.2 Nach Vertragsschluss und Übergabe des Sicherungsscheins wird eine Anzahlung in Höhe von 25% des Gesamtreisepreises fällig. Vermittelte Versicherungsprämien sind sofort in voller Höhe fällig.

2.3 Die Restzahlung ist vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein vorliegt und feststeht, dass die Reise nicht mehr nach Ziffer 7.2 (Mindestteilnehmerzahl) abgesagt werden kann. Bei Buchungen kürzer als 45-60 Tage vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort fällig.

2.4 Die Zahlungen haben unter Angabe der vollständigen Buchungs-/Rechnungsnummer direkt an Vegan Travel zu erfolgen (Direktinkasso). Zahlungen an vermittelnde Reisebüros haben keine schuldbefreiende Wirkung, es sei denn, das Reisebüro ist von Vegan Travel ausdrücklich mit dem Inkasso betraut.

2.5 Leistet der Kunde die Anzahlung oder Restzahlung nicht fristgerecht, ist Vegan Travel nach Mahnung mit angemessener Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5.2 zu belasten.

2.6 Die finalen Reiseunterlagen (Voucher, Tickets, Einschiffungsinformationen) werden dem Kunden nach vollständigem Zahlungseingang ca. 14 bis 30 Tage vor Reisebeginn per E-Mail zugestellt.

3. Leistungs- und Preisänderungen nach Vertragsschluss

3.1 Änderungen wesentlicher Reiseleistungen gegenüber dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind vor Reisebeginn nur gestattet, soweit die Änderungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Bei Schiffsreisen bleiben wetter- oder nautisch bedingte Änderungen der Fahrtzeiten, Schleusenzeiten, Liegeplätze oder Routen, über die aus Sicherheitsgründen allein der Schiffsführer/Kapitän entscheidet, ausdrücklich vorbehalten.

3.2 Vegan Travel ist verpflichtet, den Reisenden über Leistungsänderungen unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) klar und verständlich zu informieren.

3.3 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von Vegan Travel gesetzten angemessenen Frist:

  • der mitgeteilten Änderung zuzustimmen,

  • unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten, oder

  • die Teilnahme an einer gleichwertigen Ersatzreise zu verlangen, sofern Vegan Travel eine solche anbieten kann.
    Reagiert der Kunde innerhalb der gesetzten Frist nicht, gilt die Änderung als angenommen.

3.4 Preisanpassungsklausel (§ 651f BGB): Vegan Travel behält sich vor, den vertraglich vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, wenn sich nach Vertragsschluss die Beförderungskosten (Treibstoff), Steuern und Abgaben für bestimmte Leistungen (Hafen-, Liegeplatz- oder Sicherheitsgebühren) oder Wechselkurse ändern. Eine Preiserhöhung ist nur zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Reiseantritt mehr als 20 Tage liegen und die Mitteilung spätestens am 20. Tag vor Reisebeginn erfolgt.

  • Recht auf Preissenkung: Im Gegenzug hat der Kunde das Recht, eine Preissenkung zu verlangen, wenn sich die genannten Kosten verringern. Vegan Travel darf bei einer Preissenkung die tatsächlich entstandenen Verwaltungskosten abziehen.

  • Übersteigt eine Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann der Kunde kostenfrei vom Vertrag zurücktreten oder eine angebotene Ersatzreise verlangen.

4. Besondere Bestimmungen für Schiffsreisen & Autorität des Kapitäns

4.1 Der Kapitän bzw. Schiffsführer trägt die oberste navigatorische und sicherheitsrelevante Verantwortung für das Schiff, alle Passagiere und die Besatzung. Seinen Anordnungen bezüglich Sicherheit, Rettungsübungen und Verhalten an Bord ist uneingeschränkt Folge zu leisten.

4.2 Der Kapitän ist berechtigt, aus zwingenden Gründen (z. B. extremes Hoch- oder Niedrigwasser, behördliche Sperrungen, Schleusendefekte, Sturm, Havarie oder medizinische Notfälle) die Route anzupassen, Liegeplätze zu verändern, planmäßige Häfen auszulassen oder alternative Anlegestellen anzulaufen. Derartige navigatorisch notwendige Anpassungen stellen keinen Reisemangel dar, sofern der Gesamtzuschnitt der Reise gewahrt bleibt.

4.3 Vegan Travel behält sich vor, Passagiere von der Weiterreise auszuschließen, wenn ihr Verhalten die Sicherheit des Schiffs oder anderer Gäste gefährdet, wenn Drogen oder verbotene Gegenstände mitgeführt werden oder Anordnungen der Crew vorsätzlich missachtet werden. In diesem Fall behält Vegan Travel den Anspruch auf den Reisepreis unter Anrechnung ersparter Aufwendungen.

5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn (Stornierung) & Stornostaffel

5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei Vegan Travel. Aus Beweisgründen wird die schriftliche Erklärung (z. B. per E-Mail) dringend empfohlen.

5.2 Tritt der Kunde zurück, verliert Vegan Travel den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, kann jedoch eine angemessene Entschädigung (Stornogebühr) verlangen, soweit der Rücktritt nicht von Vegan Travel zu vertreten ist oder am Bestimmungsort unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigen (§ 651h Abs. 3 BGB).

5.3 Die Entschädigungspauschalen sind unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen und gewöhnlich möglicher anderweitiger Verwendungen der Reiseleistungen wie folgt gestaffelt (jeweils pro Person bezogen auf den Gesamtreisepreis):

Standard-Stornostaffel für Flusskreuzfahrten, Hochsee- und Expeditionstörns:

  • Bis 50 Tage vor Reisebeginn: 25 % des Reisepreises

  • Vom 49. bis 30. Tag vor Reisebeginn: 40 % des Reisepreises

  • Vom 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn: 60 % des Reisepreises

  • Vom 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn: 75 % des Reisepreises

  • Vom 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn: 90 % des Reisepreises

  • Ab dem 6. Tag vor Reisebeginn oder bei Nichtantritt (No-Show): 95 % des Reisepreises

Besonderheit für separat vermittelte oder tagesaktuelle Linienflüge / Vor- und Nachprogramme:

Soweit Fluggesellschaften oder lokale Agenturen für Sondertarife und Hotelverlängerungen 100 % Stornokosten ab Festbuchung belasten, werden diese tatsächlich entstandenen und nachweisbaren Kosten an den Kunden weiterberechnet.

5.4 Dem Kunden bleibt in jedem Fall der Nachweis gestattet, dass Vegan Travel überhaupt kein Schaden entstanden ist oder der entstandene Schaden wesentlich geringer ist als die geforderte Pauschale.

5.5 Vegan Travel behält sich vor, anstelle der Pauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, sofern Vegan Travel nachweist, dass wesentlich höhere Aufwendungen entstanden sind.

6. Umbuchungen & Vertragsübertragung (Ersatzperson)

6.1 Ein rechtlicher Anspruch des Kunden auf Umbuchung (Änderung von Termin, Schiff, Reiseziel oder Kabinenkategorie) nach Vertragsschluss besteht nicht. Ist eine Umbuchung auf Kulanz möglich, erhebt Vegan Travel bis 50 Tage vor Reiseantritt eine Bearbeitungsgebühr von 100€ pro Person zzgl. eventueller Tarifdifferenzen. Spätere Änderungswünsche können nur durch Rücktritt gemäß Ziffer 5 und anschließende Neubuchung realisiert werden.

6.2 Ersatzpersonen (§ 651e BGB): Der Reisende kann bis zum Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger erklären, dass ein Dritter in seine Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt. Diese Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie Vegan Travel spätestens 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.

Vegan Travel kann dem Eintritt widersprechen, wenn der Dritte den vertraglichen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften der ursprüngliche Reisende und die Ersatzperson als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt entstehenden tatsächlichen Mehrkosten (z. B. Gebühren der Fluggesellschaften für Umschreibungen) zzgl. einer Bearbeitungspauschale von 30€ pro Vorgang.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

7.1 Vegan Travel kann den Pauschalreisevertrag vor oder nach Reisebeginn ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt Vegan Travel aus diesem Grund, behält Vegan Travel den Anspruch auf den Reisepreis unter Anrechnung ersparter Aufwendungen.

7.2 Mindestteilnehmerzahl: Vegan Travel kann vor Reiseantritt vom Vertrag zurücktreten, wenn eine in der jeweiligen Reiseausschreibung und Reisebestätigung ausdrücklich bezifferte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird:

  • bis 30 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als 6 Tagen,

  • bis 7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von 2 bis 6 Tagen.
    Wird die Reise abgesagt, erstattet Vegan Travel alle auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt.

8. Gewährleistung, Mitwirkungspflichten & Mängelanzeige

8.1 Wird eine Reiseleistung nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Reisende Abhilfe verlangen.

8.2 Pflicht zur unverzüglichen Mängelanzeige: Der Reisende ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung von Vegan Travel (Cruise Director) oder direkt bei der Geschäftsleitung von Vegan Travel unter den angegebenen Kontaktdaten anzuzeigen. Unterlässt der Reisende die Mängelanzeige schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises oder Schadensersatz nicht ein (§ 651o BGB).

8.3 Vegan Travel kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Vegan Travel kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleichwertige oder höherwertige Ersatzleistung erbracht wird.

8.4 Wird die Reise durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt und leistet Vegan Travel innerhalb einer vom Kunden gesetzten angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der Kunde den Pauschalreisevertrag kündigen. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist.

8.5 Gepäckschäden bei Flügen: Schäden oder Verspätungen am aufgegebenen Fluggepäck sind nach dem Montrealer Übereinkommen unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) bei der ausführenden Fluggesellschaft anzuzeigen (bei Beschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung binnen 21 Tagen).

9. Beschränkung der Haftung

9.1 Die vertragliche Haftung von Vegan Travel für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft (vorsätzlich oder fahrlässig) herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.

9.2 Haftungseinschränkungen und -ausschlüsse nach internationalen Übereinkommen: Soweit für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Leistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften gelten (z. B. Montrealer Übereinkommen für den Luftverkehr, Athener Übereinkommen für Seereisen, Straßburger Übereinkommen CLNI für die Binnenschifffahrt), kann sich Vegan Travel gegenüber dem Reisenden auf diese berufen.

9.3 Vegan Travel haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. separat gebuchte Ausflüge vor Ort bei Drittanbietern, Theaterbesuche), wenn diese Leistungen in der Ausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind.

10. Geltendmachung von Ansprüchen & Verjährung

10.1 Ansprüche nach den §§ 651i Abs. 3 Nr. 2 bis 7 BGB (Abhilfe, Selbstabhilfe, Minderung, Schadensersatz) verjähren in zwei Jahren (§ 651j BGB).

10.2 Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte.

10.3 Schweben zwischen dem Kunden und Vegan Travel Verhandlungen über den Anspruch, so ist die Verjährung gehemmt, bis eine der Parteien die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

11. Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften

11.1 Vegan Travel unterrichtet Staatsangehörige eines EU-Staates, in dem die Reise angeboten wird, über allgemeine Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsschluss sowie über deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt. Für Angehörige anderer Staaten gibt das jeweils zuständige Konsulat Auskunft.

11.2 Der Reisende ist für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen (z. B. Rücktrittskosten bei verweigerter Einreise oder Einschiffung), gehen zu Lasten des Reisenden, es sei denn, Vegan Travel hat seine Hinweispflichten schuldhaft verletzt.

12. Eignung für Personen mit eingeschränkter Mobilität

Die Fluss- und Expeditionskreuzfahrten von Vegan Travel finden größtenteils auf Boutique-Schiffen, historischen Seglern oder Expeditionsschiffen statt. Diese Schiffe sind aus bauartbedingten Gründen (schmale Treppen, Einstiege in Tenderboote/Zodiacs, fehlende Fahrstühle) im Allgemeinen nicht uneingeschränkt für Personen mit eingeschränkter Mobilität geeignet. Vegan Travel berät den Reisenden vor der Buchung gerne individuell über die Machbarkeit unter Berücksichtigung seiner spezifischen Bedürfnisse.

13. Informationspflicht zur Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Vegan Travel informiert den Kunden bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) aller im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen gemäß der EU-VO 2111/2005. Steht die Fluggesellschaft bei der Buchung noch nicht fest, wird die wahrscheinliche Fluggesellschaft benannt und der Kunde unverzüglich informiert, sobald die Zuweisung feststeht.

14. Streitbeilegung & Verbraucherschlichtung

14.1 Vegan Travel weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung (VSBG) darauf hin, dass Vegan Travel an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teilnimmt.

14.2 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: ec.europa.eu/consumers/odr.

15. Anwendbares Recht, Gerichtsstand & Salvatorische Klausel

15.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Vegan Travel findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

15.2 Der Gerichtsstand für Klagen des Reisenden gegen Vegan Travel ist der Sitz des Unternehmens (Münster/Westfalen). Für Klagen von Vegan Travel gegen den Reisenden ist dessen Wohnsitz maßgebend. Richtet sich die Klage gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, ist der Gerichtsstand Münster/Westfalen.

15.3 Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Reiseveranstalter:

Vegan Travel UG (haftungsbeschränkt)
Wolbecker Windmühle 61, 48167 Münster, Deutschland
Telefon: +49 2506-5269969 | E-Mail: service@vegan-travel.de

Geschäftsführer: Dirk Bocklage | Handelsregister: AG Münster


Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.

Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen Vegan Travel UG (haftungsbeschränkt) trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.

Zudem verfügt das Unternehmen Vegan Travel UG über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302:

  • Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.

  • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.

  • Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter in Verbindung setzen können.

  • Die Reisenden können die Pauschalreise innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten auf eine andere Person übertragen.

  • Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (z. B. Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.

  • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.

  • Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.

  • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.

  • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Kündigungsgebühr vom Vertrag zurücktreten, wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.

  • Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.

  • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.

  • Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet.
    Versicherer: R+V Allgemeine Versicherung AG Raiffeisenplatz 1 65189 Wiesbaden

    Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de

Datenschutzhinweise zur Reisedurchführung (Art. 13/14 DSGVO)

  • Verantwortlicher: Vegan Travel UG (haftungsbeschränkt), Wolbecker Windmühle 61, 48167 Münster, E-Mail: service@vegan-travel.de.

  • Zwecke & Rechtsgrundlagen:

    • Zur Anbahnung, Buchungsabwicklung und Durchführung der gebuchten Reise sowie Weitergabe von Passagier- und Manifestdaten an Reedereien, Hafenbehörden, Partnerhotels und Fluggesellschaften (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, bei Drittlandübermittlung Art. 49 Abs. 1 lit. b DSGVO).

    • Zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen (steuer- und handelsrechtlich: 6 bis 10 Jahre nach HGB/AO, Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO).

    • Zur Direktwerbung/Kundeninformation per E-Mail für eigene ähnliche Reiseangebote (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. § 7 Abs. 3 UWG; jederzeitiges Widerspruchsrecht ohne Angabe von Gründen).

  • Rechte der Betroffenen: Sie haben das Recht auf Auskunft (Art. 15), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18) sowie Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) sowie das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO).